Sonnenaufgang bei Kunden
Mehr erfahren ...
Eine 79-jährige Fußgängerin stieg aus dem Bus aus und machte sich daran, eine breite Straße zu überqueren. Auf der Gegenfahrbahn kam ein Mopedfahrer entgegen und stieß mit ihr zusammen. Er klagte sie auf Schadenersatz und warf ihr vor, sie habe nicht gut genug aufgepasst, er selbst habe nicht mehr rechtzeitig reagieren können. Sie entgegnete, er hätte den Unfall durch entsprechende Bremsung leicht verhindern können. Aus Sicht des OGH haben es beide „in gleich krasser Weise an der erforderlichen Sorgfalt und Aufmerksamkeit, die den Unfall jeweils leicht verhindern hätte können, fehlen lassen“.
von Gudrun Beilschmidt
Beim Sturz über eine Rampe verletzte sich der Besucher eines Fußballspiels. Zwar lag für diesen Bereich eine Baugenehmigung vor, diese entschuldige aber nicht das Unterlassen von Maßnahmen zur Beseitigung einer Gefahrenquelle, so der OGH. Weil allerdings der Kläger überhaupt nicht auf den Weg geachtet hatte, sei ihm eine auffallende Sorglosigkeit vorzuwerfen, was eine Verschuldensteilung im Verhältnis eins zu eins rechtfertige.
von Gudrun Beilschmidt
Versicherungen können nicht das Schadenereignis selbst verhindern. Aber sie können helfen, die finanziellen Folgen abzufedern.
Es gibt viele Risiken, die man abzusichern kann: